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   OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06   

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OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06 (https://dejure.org/2006,20838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2006 - 1 Ss 351/06 (https://dejure.org/2006,20838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2006 - 1 Ss 351/06 (https://dejure.org/2006,20838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StGB § 265
    Erschleichen von Leistungen; Feststellungen; Vorsatz; Täuschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschleichen einer Beförderungsleistung; Besteigen eines Zugs der Deutschen Bahn AG ohne gültigen Fahrausweis; Offenbarungspflicht gegenüber dem Schaffner

  • Judicialis

    StGB § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 265
    Erschleichen von Leistungen; Feststellungen; Vorsatz; Täuschung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01

    Erschleichen einer Beförderung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06
    Denn dieser Meinungsstreit dürfte gegenwärtig ohne größere Bedeutung sein, nachdem die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts eine gegen die Anwendung des Straftatbestandes des § 265 a Abs. 1 StGB in einem Fall der Beförderungserschleichung gerichtete Verfassungsbeschwerde, in der eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG gerügt wurde, durch Beschluss vom 9.2.1998 (BVerfG NJW 1998, 1135) mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen hat, und nachdem spätere obergerichtliche Entscheidungen die - weiter anhaltende - Kritik gegen die bisherige Rechtsprechung mit überzeugender Begründung zurückgewiesen haben (BayObLG, StV 2002, 428; insbesondere: OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 269).

    Bei einer der zuletzt genannten Fallgestaltungen ließe das Verhalten des Angeklagten auf eine bei ihm bestehende Absicht schließen, den Fahrpreis nicht zu entrichten, so dass die Verurteilung zu Recht erfolgt wäre (zu vgl. BayObLG StV 2002, 428).

  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 2a Ss 119/90
    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06
    "Entgegen der Auffassung der Revision bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der von ihr herausgestellten unterschiedlichen Rechtsauffassung zwischen der obergerichtlichen Rechtsprechung und einem Teil der Literatur, ob unter dem Erschleichen einer Beförderung i.S. des § 265 a StGB jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt, oder ob es zusätzlich eines heimlichen Vorgehens des Täters, einer List, einer Täuschung oder einer Umgehung von Sicherungen oder Kontrollen bedarf (zu vgl. OLG Stuttgart, NJW 1990, 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; Tröndle/Fischer, 53. Aufl., § 265 a StGB, Rdnr. 47, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06
    Denn dieser Meinungsstreit dürfte gegenwärtig ohne größere Bedeutung sein, nachdem die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts eine gegen die Anwendung des Straftatbestandes des § 265 a Abs. 1 StGB in einem Fall der Beförderungserschleichung gerichtete Verfassungsbeschwerde, in der eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG gerügt wurde, durch Beschluss vom 9.2.1998 (BVerfG NJW 1998, 1135) mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen hat, und nachdem spätere obergerichtliche Entscheidungen die - weiter anhaltende - Kritik gegen die bisherige Rechtsprechung mit überzeugender Begründung zurückgewiesen haben (BayObLG, StV 2002, 428; insbesondere: OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 269).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit des Erschleichens von Leistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06
    "Entgegen der Auffassung der Revision bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der von ihr herausgestellten unterschiedlichen Rechtsauffassung zwischen der obergerichtlichen Rechtsprechung und einem Teil der Literatur, ob unter dem Erschleichen einer Beförderung i.S. des § 265 a StGB jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt, oder ob es zusätzlich eines heimlichen Vorgehens des Täters, einer List, einer Täuschung oder einer Umgehung von Sicherungen oder Kontrollen bedarf (zu vgl. OLG Stuttgart, NJW 1990, 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; Tröndle/Fischer, 53. Aufl., § 265 a StGB, Rdnr. 47, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1991 - 5 Ss 395/91
    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06
    "Entgegen der Auffassung der Revision bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der von ihr herausgestellten unterschiedlichen Rechtsauffassung zwischen der obergerichtlichen Rechtsprechung und einem Teil der Literatur, ob unter dem Erschleichen einer Beförderung i.S. des § 265 a StGB jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt, oder ob es zusätzlich eines heimlichen Vorgehens des Täters, einer List, einer Täuschung oder einer Umgehung von Sicherungen oder Kontrollen bedarf (zu vgl. OLG Stuttgart, NJW 1990, 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; Tröndle/Fischer, 53. Aufl., § 265 a StGB, Rdnr. 47, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2001 - 2 Ss 365/00

    Schwarzfahrer-Fall - Schwarzfahren; Erschleichen der Beförderungsleistung;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06
    Denn dieser Meinungsstreit dürfte gegenwärtig ohne größere Bedeutung sein, nachdem die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts eine gegen die Anwendung des Straftatbestandes des § 265 a Abs. 1 StGB in einem Fall der Beförderungserschleichung gerichtete Verfassungsbeschwerde, in der eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG gerügt wurde, durch Beschluss vom 9.2.1998 (BVerfG NJW 1998, 1135) mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen hat, und nachdem spätere obergerichtliche Entscheidungen die - weiter anhaltende - Kritik gegen die bisherige Rechtsprechung mit überzeugender Begründung zurückgewiesen haben (BayObLG, StV 2002, 428; insbesondere: OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 269).
  • OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88

    Vorwurf einer Leistungserschleichung; Benutzung einer Straßenbahn ohne Einlösung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06
    "Entgegen der Auffassung der Revision bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der von ihr herausgestellten unterschiedlichen Rechtsauffassung zwischen der obergerichtlichen Rechtsprechung und einem Teil der Literatur, ob unter dem Erschleichen einer Beförderung i.S. des § 265 a StGB jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt, oder ob es zusätzlich eines heimlichen Vorgehens des Täters, einer List, einer Täuschung oder einer Umgehung von Sicherungen oder Kontrollen bedarf (zu vgl. OLG Stuttgart, NJW 1990, 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; Tröndle/Fischer, 53. Aufl., § 265 a StGB, Rdnr. 47, jeweils m.w.N.).
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